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High-Tech Züge müssen barrierefrei sein!
Zugang für alle: Fahrzeuglift im ICE unentbehrlich

Die bei der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) angesiedelte Arbeitsgruppe "Behindertengerechte Umweltgestaltung", in der u. a. alle bundesweit tätigen Behindertenverbände, wie VdK, Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte und ihre Mitgliedsverbände, Sozialverband Reichsbund und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Clubs Behinderter vertreten sind, fordern, dass auch die Deutsche Bahn AG ihren Bereich barrierefrei gestaltet. Dazu gehören Bahnhöfe und -anlagen, deren Umgebung (z. B. P + R Plätze) und in erster Linie natürlich die Züge.

Nicht nachvollziehbar ist die Verlautbarung von Bahnchef Mehdorn, wonach die überfällige Nachrüstung der ICE-Züge mit einem im Fahrzeug integrieren Lift abgelehnt wird.

Die Forderungen, die an einen modernen barrierefreien Reisezugwagen zu stellen sind, gehen natürlich über den Lift hinaus und betreffen auch Sitze, Gänge, Toiletten, Türen, Informationssysteme etc. Sie sind in dem von der BAR-Arbeitsgruppe entwickelten "Anforderungsprofil" festgelegt und liegen auch der Deutschen Bahn AG vor. Das Anforderungsprofil stellt klar, dass im Interesse älterer, behinderter, kranker und zeitweise mobilitätseingeschränkter Menschen in jedem Zug ein Wagen mit integriertem Lift eingereiht sein muss. Das gilt auch für die neuesten High-tech-Züge der Bahn, die ICE! Nur so kann sichergestellt werden, dass auch Spontanreisen behinderter Menschen nicht schon am Ausgangsbahnhof enden. Es ist bedauerlich, dass bei den ICE, bei denen Ausrüstungskosten z. B. für Videoprogramme am Sitzplatz nicht gescheut wurden, an einen Behindertenlift nicht ernsthaft gedacht wurde. Der von der Bahn propagierte bahnsteiggebundene Lift ist keine brauchbare Dauerlösung, da er einiges an Vorausplanung und damit viel Zeit beansprucht, so dass Spontanreisen entfallen.

Deshalb hält die BAR-Arbeitsgruppe "Behindertengerechte Umweltgestaltung" an ihrer Forderung fest: Wenn die Bahn ihre mobilitätsbehinderten, älteren und kranken Kunden ernst nimmt und wenn der ICE auf der Höhe der Zeit sein soll, dann braucht er einen integrierten Lift. Alles andere ist Schnee von gestern.

Und die Kosten? Sie halten sich in Grenzen, etwa 150.000 DM je Zug. Gemessen an den Beschaffungskosten eines neuen ICE-Zuges (ICE 11991 rund 50 Mio. DM) und am Attraktivitäts- und Imagegewinn der Bahn nicht allzu viel.

Hinweisen möchten wir auch auf Artikel 3 Grundgesetz, der eine behindertenbedingte Benachteiligung verbietet. Eine Umsetzung dieser Schutzvorschrift wird bald mit dem andiskutierten Gleichstellungsgesetz erfolgen. Hier erwarten die Mitglieder der BAR-Arbeitsgruppe eine deutliche Konkretisierung.

Veröffentlicht in: muskel report
Zeitschrift der Deutschen Geselschaft für Muskelkranke
Heft 4/00