Dieses Verhalten ist nicht nur unverantwortlich, sondern auch ungesetzlich!" In ihrem Faltblatt legt die DGVP dar; dass es entgegen den Aussagen vieler Ärzte keine individualisierten Budgets gibt, also nicht für einen Patienten nur eine bestimmte, niedrige Summe zur Verfügung steht. "Der Anspruch der Versicherten auf die Versorgung mit den medizinisch notwendigen Verordnungen ist durch Richtgrößen oder Budgets nicht eingeschränkt!" unterstrich Bahlo.
Die DGVP fordert daher die Patienten dazu auf, Verweigerungen von Leistungen nicht ungefragt hinzunehmen. Ihrem neuen Faltblatt hat die Deutsche Gesellschaft für Versicherte und Patienten einen Fragebogen beigefügt, um von den Patienten zu erfahren, wie sie von ihrem Arzt behandelt werden, ob die Behandlung ohne Einschränkungen fortgesetzt wird oder ob der Arzt Verschreibungen und Behandlungen ungerechtfertigt verweigert.
Sie erhalten das Faltblatt kostenlos gegen Einsendung eines frankierten Rückumschlags bei der
Deutschen Gesellschaft für Versicherte und Patienten e. V. (DGVP)
Lehrstraße 6, 64646 Heppenheim
Veröffentlicht in: | M.S.K. e.V. Blickpunkt 4/00 |