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Kein Rechtsanspruch auf Nachteilsausgleich "Sozialanschluß Telefon"
© Hans Derichs

In unser letzten Ausgabe berichteten wir über die Änderungen in der Handhabung des Nachteilsausgleichs "Sozialanschluß Telefon" für das Markenzeichen "RF" durch die Deutsche Telekom AG. Auf unsere Anfrage beim Bundesgesundheitsministerium für Arbeit und Sozialordnung erhielten wir als Antwort:

"… Der Nachteilsausgleich "Sozialanschluß Telefon" für den Schwerbehinderten Personenkreis mit dem Merkzeichen "RF " von der Deutschen Telekom AG ist nicht gesetzlich verpflichtet einen solchen Service anzubieten. Das Ministerium für Arbeit und Sozialordnung hat keine Möglichkeit, Einfluß auf die Tarifpolitik der Deutschen Telekom AG zu nehmen…"

Verfasser: Hans Derichs

Veröffentlicht in: M.S.K. e.V. Blickpunkt
Heft 4/00