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Vorbeugung gegen Mängel in der Pflege
Bundeskabinett beschließt neue Gesetze zur Sicherung der Pflegequalität

Berlin (rv/ub). Das Bundeskabinett hat am 1.11.00 die Entwürfe für das Plege-Qualitätssicherungsgesetz und zur Änderung des Heimgesetzes verabschiedet. Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer und Bundesseniorenministerin Christine Bergmann erklärten, daß beide Gesetzentwürfe in enger Abstimmung zwischen den Ministerien erarbeitet wurden und im Zusammenhang zu betrachten seien. Sie sollen die Qualität in der Betreuung sichern.

Mit dem Pflege-Qualitätscherungsgesetz will das Gesundheitsministerium dafür sorgen, daß Mißstände in der Betreuung pflegebedürftiger Menschen gar nicht erst entstünden. Es sei nicht hinnehmbar, daß - so die Erkenntnisse des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD) - etwa zehn Prozent aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen gravierende Mäüngel aufwiesen.

Die Leistungsqualität der Einrichtungen soll künftig "von innen heraus" gestärkt werden durch die Verpflichtung zum Qualitätsmanagement, die Pflicht zur Vorlage von Leistungs- und Qualitätsnachweisen, die Einbindung unabhängiger Sachverständiger und die Konkretisierung der MDK-Prüfrechte.

Dazu gibt es eine bessere Verzahnung mit dem Heimgesetz. Heimaufsicht, MDK, Pflegekassen und Sozialhilfeträger bilden Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihre Tätigkeit abstimmen. So sind Absprachen über Qualitätskriterien sowie gemeinsame oder arbeitsteilige Prüfungen von Heimen vorgesehen. Die Letztverantwortung der Heimaufsicht bleibt unberührt.

Durch das neue Heimgesetz soll außerdem die Rechtsstellung der Heimbewohner verbessert werden. Entgelte für Betreuung einschließlich Pflege, für Unterkunft und Verpflegung sowie für weitere Leistungen müssen in Zukunft gesondert ausgewiesen werden. Damit soll die Transparenz erhöht und ein Vergleich zwischen Heimen möglich werden.

Die Heimbeiräte werden für Angehörige geöffnet und an Verhandlungen über Vergütungen und über Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen beteiligt.

Veröffentlicht in: Ärzte Zeitung, Nr. 196